Apr 22, 2006 09:15
18 yrs ago
21 viewers *
French term

pour lui servir et faire valoir ce que de droit

French to German Law/Patents Law (general) Arbeitszeugnis
In Anklang an meine Frage von eben:

Hat die o.a. Formulierung dann überhaupt was in einer Übersetzung ins Deutsche verloren, wenn es gar keine wirkliche Entsprechung dazu gibt? Oder sollte man der Vollständigkeit halber einen Satz wie

Die vorliegende Bescheinignung ist für jedweden rechtmäßigen Gebrauch ausgestellt und bestimmt

angeben?
Dankeschön, Simone

Proposed translations

+1
4 mins
Selected

ich würde es so, wie Du, angeben und übersetzen

.
Peer comment(s):

agree Alfred Satter
1 day 22 hrs
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4 KudoZ points awarded for this answer. Comment: "Danke!"
+5
6 mins

zur Vorlage bei den zuständigen Stellen

Peer comment(s):

agree Claire Bourneton-Gerlach
13 mins
Hi Claire - Danke!
agree Andrea Hauer
27 mins
Danke, Andrea!
agree Geneviève von Levetzow : Kam mir schon bekannt vor;)
1 hr
Ja, mir auch - dazu gibts sogar mehrere Kudoz-Einträge...:-))
agree Saifa (X)
1 day 22 hrs
agree Alanna : Wie auch im Englischen die schöne Formel "to whom it may concern"...
2 days 1 hr
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+1
1 hr

soll dem Recht dienen und bekunden, was rechtens ist

Die oben genannte Übersetzung ist der Vorschlag vom Potonnier. Oder aber freier: nach bestem Wissen und Gewissen erstellt oder so ähnlich. Entspricht wohl eher den deutschen Gewohnheiten.
Peer comment(s):

agree Artur Heinrich : "vorliegendes Schriftstück" würde ich durch ">dieses< Schriftstück" ersetzen
11 mins
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3 hrs

Für wen es angeht

Ein Formel oft von meinem Vater (damals Steuerberater) in solchen Bescheinigungen angewendet.
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