Glossary entry (derived from question below)
French term or phrase:
Responsabilité Civile-Tous Risques Chantiers
German translation:
Haftpflichtversicherung, die alle Personen-, Sach- und Vermögensschäden abdeckt
Added to glossary by
Jutta Deichselberger
Jul 12, 2012 14:40
11 yrs ago
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French term
Responsabilité Civile-Tous Risques Chantiers
French to German
Law/Patents
Law: Contract(s)
A ce titre xxx transmettra à yyy une attestation d’assurance établissant que xxx a souscrit, auprès d’un organisme notoirement solvable, une police d’assurance « Responsabilité Civile-Tous Risques Chantiers », pour tous dommages corporels, dégâts matériels et dommages pécuniaires pouvant être causés par lui, son personnel ou ses exécutants.
Ist schon klar, dass das eine HP-Versicherung ist, mit der alle Baustellenrisiken abgesichert sind, aber wie nennt man diese Versicherung korrekt???
Danke!
Ist schon klar, dass das eine HP-Versicherung ist, mit der alle Baustellenrisiken abgesichert sind, aber wie nennt man diese Versicherung korrekt???
Danke!
Proposed translations
(German)
4 | Haftpflichtversicherung, die alle Personen-, Sach- und Vermögensschäden abdeckt |
Heidi Fayolle (X)
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3 +1 | Bauherrenversicherung |
Artur Heinrich
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Proposed translations
1 day 16 hrs
Selected
Haftpflichtversicherung, die alle Personen-, Sach- und Vermögensschäden abdeckt
Liebe Jutta, damit kannst du die Frage dann "ordnungsgemäß" schließen. Vielen Dank auch an Gisela und schtroumpf für eure Kommentare!!
4 KudoZ points awarded for this answer.
Comment: "Vielen Dank, Heidi!!"
+1
1 hr
Bauherrenversicherung
Das kann ggf. passen:
===
"Risiken auf Baustellen lassen sich rundum absichern
Alle, die auf eine Bauherrenversicherung verzichten wollen, sparen am verkehrten Ende. Schließlich birgt jede Baustelle ein großes Gefahrenpotenzial, dessen Auswirkungen nicht kalkulierbar sind. Kommt beispielsweise ein Passant durch herabfallende Materialien zu Schaden, stürzt ein Kind beim Spielen in einen Schacht, oder werden Sachgegenstände durch baustellenbedingte Verunreinigungen beschädigt, greift der Schutz der Bauherrenversicherung. Ohne diese wichtige Absicherung können auf den Bauherrn im schlimmsten Fall Schadenersatzansprüche in Millionenhöhe zukommen, die durch Krankenhaus-, Arzt- und Pflegekosten entstehen. Hinzu kommen meist noch Schmerzensgeldforderungen, Ersatzleistungen für einen entgangenen Verdienst und möglicherweise eine lebenslange Rente."
===
"Risiken auf Baustellen lassen sich rundum absichern
Alle, die auf eine Bauherrenversicherung verzichten wollen, sparen am verkehrten Ende. Schließlich birgt jede Baustelle ein großes Gefahrenpotenzial, dessen Auswirkungen nicht kalkulierbar sind. Kommt beispielsweise ein Passant durch herabfallende Materialien zu Schaden, stürzt ein Kind beim Spielen in einen Schacht, oder werden Sachgegenstände durch baustellenbedingte Verunreinigungen beschädigt, greift der Schutz der Bauherrenversicherung. Ohne diese wichtige Absicherung können auf den Bauherrn im schlimmsten Fall Schadenersatzansprüche in Millionenhöhe zukommen, die durch Krankenhaus-, Arzt- und Pflegekosten entstehen. Hinzu kommen meist noch Schmerzensgeldforderungen, Ersatzleistungen für einen entgangenen Verdienst und möglicherweise eine lebenslange Rente."
Peer comment(s):
neutral |
Claus Sprick
: deckt die Haftung des Bauherrn - das dürfte hier yyy sein und xxx der Bauunternehmer
6 mins
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agree |
GiselaVigy
: das war auch meine Überlegung, denn der Rest betrifft die Leistungen
4 hrs
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Discussion
Plus sérieusement, natürlich ist die klare Darlegung von Pflichten und Rechten vorrangig. Meiner Kenntnis nach ist aber im Versicherungsbereich ohnehin alles viel schwammiger, als man spontan meinen könnte. Die Bezeichnung ist das eine - heißt aber eben nicht bei jedem Versicherer dasselbe, schon in Frankreich. Daher zählt m.E. "wirklich" vor allem die Aufzählung der versicherten Vorgänge, die gleich dahinter kommt.
Ich finde immer, bei solchen Sachen sollte man lieber genau umschreiben, als den Kunden mit einem Begriff in Sicherheit zu wiegen, den er zwar kennt, der aber vielleicht nicht alles abdeckt, was ursprünglich gemeint ist. Was meint ihr dazu?
Es wird halt die Montage bzw. Installation durchgeführt!
Falls der Lieferant auch bestimmte Arbeiten wie Montage, Anschluss oder Einrichtung beim Kunden im Werk macht, sollte er auch dafür versichert sein, denke ich. Also, falls er den Vorschlaghammer auf den großen Zeh eines Kundenmitarbeiters fallen lässt, oder sonst irgendetwas schuldhaft beschädigt.
Das wäre aber wohl eher eine "Tout Risques Montage", vgl.
http://www.carte.tn/Fr/Tous-Risques-Montage_55_142
http://www.carte.tn/Fr/Tous-Risques-Chantier_55_140
Anders allenfalls, wenn sie für einen Bau Maschinen (oder z.B. Baukräne) mit Bedienungspersonal vermietet.
"6.2. Bauleistungsversicherung (Tous Risques Chantier – TRC)
7.1. Betriebs- und Produkthaftpflicht (Responsabilité Civile de l‘Entreprise)
In manchen Branchen, wie etwa dem Baugewerbe, ist diese Versicherung Pflicht"
http://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=bauwesenversicherung f...
Die 6.3. Bauherrenhaftpflichtversicherung (Responsabilité Civile Maître d’Ouvrage) oder die
6.4. Haftpflicht des Bauträgers
(Responsabilité Civile Constructeur Non Réalisateur – C.N.R.)
kann hier m.E. nicht gemeint sein, denn die schließt ja nicht derjenige ab, der eine Bauleistungsversicherung abschließt.