Glossary entry

French term or phrase:

pétition de principe

German translation:

s.u.

Added to glossary by martina1974
Aug 19, 2005 09:06
19 yrs ago
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French term

pétition de principe

French to German Law/Patents Law: Patents, Trademarks, Copyright
Il s'ensuit que c'est également à tort que la société fait grief au BBM qui n'émet plus de pétition de principe en appel, de s'être confiné - pour refuser l'enregistrement - à une simple pétition de principe.
Proposed translations (German)
4 s.u.

Discussion

Non-ProZ.com Aug 19, 2005:
Derselbe Ausdruck kommt noch einmal in einem weiteren Absatz vor, vielleicht hilft das weiter:

"Elle fait valoir qu'au lieu de partir d'une simple p�tition de principe pour refuser l'enr�gistrement de sa marque, le BBM, � qui incombe la charge de la preuve, aurait d� d�montrer en quoi la couleur verte olive RAL ... n'�tait pas apte � identifier les produits pour lesquels l'enr�gistrement �tait demand�, soit d�montrer l'absence de caract�re distinctif."

Proposed translations

11 mins
French term (edited): p�tition de principe
Selected

s.u.

Doucet/Fleck: Scheinbegründung, petitio principii

oder ist die Konstruktion des Satzes nicht ganz klar?

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Note added at 21 mins (2005-08-19 09:28:12 GMT)
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BTW, weißt Du aus Deinem Text, wie die Argumentation bei dieser pétition de principe lautete? Was hat BBM gemacht? Daraus lässt sich nämlich auf eine eventuell geeignetere Übersetzung schließen... Hat BBM die Ablehnung der Eintragung begründet? \"pétition de principe\" ließe sich nämlich womöglich auch noch anders auslegen, aber dafür müsste man mehr über den tatsächlichen Hintergrund bzw. das Verfahren wissen. Sonst stochert man im Nebel...

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Note added at 2 hrs 20 mins (2005-08-19 11:27:00 GMT)
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Zusatz: Zirkelschluss ist hier auch möglich

Sie trägt vor, dass die beweislastpflichtige BBM (?) bei der Verweigerung der Eintragung nicht von einem Zirkelschluss ausgehen hätte dürfen, sondern (im Gegenteil) in der Beweispflicht dahingehend gestanden hätte, weshalb die olivgrüne Farbe nicht geeignet war, jene Produkte zu kennzeichnen, deren Eintragung beantragt worden war, d.h. (oder einfach: kurzum) sie (= BBM) hätte die mangelnde Abgrenzbarkeit beweisen müssen.

Jetzt wird mir das auch klarer. Genau dieser Beweis hätte geführt werden müssen. Anstatt dies jedoch zu tun, ging die BBM in ihrer Begründung für die Ablehnung schon davon aus, dass die Kennzeichnungskraft der Marke nicht gegeben ist! Das wäre zu beweisen gewesen, wurde aber als bewiesen angenommen und nur aufgrund dieser Annahme wurde die Eintragung abgelehnt. BBM sagt, die Eintragung ist abzulehnen (Schluss), weil die Kennzeichnungskraft fehlt. Dass die Kennzeichnungskraft fehlt, ist jedoch Voraussetzung für die Ablehnung und diese Voraussetzung wurde einfach ohne Beweisführung angenommen. Das ist eine klassiche petitio principii. Der lat. Begriff wird unter Juristen zwar auch verwendet, allerdings eher in einem rechtstheoretischen Zusammenhang. --> Zirkelschluss

vgl. hier: http://www.lexexakt.de/glossar/zirkelschluss.php

Die andere Möglichkeit der Auslegung scheidet somit unter Beachtung dieses Satzes aus.
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