Glossary entry (derived from question below)
French term or phrase:
consécration par l'usage
German translation:
Grundsatz des Erwerbs (der Unterscheidungskraft) infolge Benutzung
Added to glossary by
martina1974
Aug 19, 2005 06:56
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French term
consécration par l'usage
French to German
Law/Patents
Law: Patents, Trademarks, Copyright
Il a finalement fait savoir à la société PROXXON qu'elle semble invoquer le principe de consécration par l'usage de la marque mais qu'elle ne satisfait pas aux exigences trop élevées pour l'obtention d'une telle consécration par l'usage.
Proposed translations
(German)
4 +2 | Grundsatz des Erwerbs (der Unterscheidungskraft) infolge Benutzung | innsbruck |
2 | Durch Benutzung erworbene Unterscheidungskraft | hirselina |
Proposed translations
+2
42 mins
French term (edited):
cons�cration par l'usage
Selected
Grundsatz des Erwerbs (der Unterscheidungskraft) infolge Benutzung
Das ist die gängige Übersetzung für den o.g. Grundsatz und den Begriff.
Es geht hier um Fragen der Unterscheidungskraft von Marken. Denn Marken müssen sich unterscheiden, damit eine klare Zuordnung möglich ist. Nun kann eine Unterscheidung zwar anfangs auf die Summe der einzelnen Teile schwierig sein, sie kann jedoch auch durch den Gebrauch erworben werden, worauf hier abgezielt wird. Dann sind die Marken unterscheidbar und zulässig. Wenn es aus dem Kontext klar hervorgeht, kann "Unterscheidungskraft" auch wegfallen. Es ist dannn klar, dass es nicht um einen Eigentumserwerb geht, sondern darum, dass die Unterscheidungskraft infolge des Gebrauchs erworben wird (--> Grundsatz des Erwerbs infolge von Gebrauch).
Es gibt zahlreiche EUGH-Urteile zu dem Thema, wobei ich diese o.g. Übersetzung meist in den deutschen Versionen lese. Ein ganz berühmt gewordener Fall ist z.B. C-363/99.
Es geht hier um Fragen der Unterscheidungskraft von Marken. Denn Marken müssen sich unterscheiden, damit eine klare Zuordnung möglich ist. Nun kann eine Unterscheidung zwar anfangs auf die Summe der einzelnen Teile schwierig sein, sie kann jedoch auch durch den Gebrauch erworben werden, worauf hier abgezielt wird. Dann sind die Marken unterscheidbar und zulässig. Wenn es aus dem Kontext klar hervorgeht, kann "Unterscheidungskraft" auch wegfallen. Es ist dannn klar, dass es nicht um einen Eigentumserwerb geht, sondern darum, dass die Unterscheidungskraft infolge des Gebrauchs erworben wird (--> Grundsatz des Erwerbs infolge von Gebrauch).
Es gibt zahlreiche EUGH-Urteile zu dem Thema, wobei ich diese o.g. Übersetzung meist in den deutschen Versionen lese. Ein ganz berühmt gewordener Fall ist z.B. C-363/99.
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22 mins
Durch Benutzung erworbene Unterscheidungskraft
EuGH
7.7.2005 C 353/03
Marken – Richtlinie 89/104/EWG – Fehlende Unterscheidungskraft – Durch Benutzung erworbene Unterscheidungskraft – Benutzung als Teil oder in Verbindung mit einer eingetragenen Marke
Die Unterscheidungskraft einer Marke im Sinne von Artikel 3 Absatz 3 der Ersten Richtlinie 89/104/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken kann infolge der Benutzung dieser Marke als Teil oder in Verbindung mit einer eingetragenen Marke erworben werden.
http://www.rechtscentrum.de/markenrecht_suchergebnis.htm?fel...
7.7.2005 C 353/03
Marken – Richtlinie 89/104/EWG – Fehlende Unterscheidungskraft – Durch Benutzung erworbene Unterscheidungskraft – Benutzung als Teil oder in Verbindung mit einer eingetragenen Marke
Die Unterscheidungskraft einer Marke im Sinne von Artikel 3 Absatz 3 der Ersten Richtlinie 89/104/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken kann infolge der Benutzung dieser Marke als Teil oder in Verbindung mit einer eingetragenen Marke erworben werden.
http://www.rechtscentrum.de/markenrecht_suchergebnis.htm?fel...
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