Nov 24, 2004 09:45
19 yrs ago
4 viewers *
French term

débat du fonds

French to German Law/Patents Law (general)
Le juge a enoncé qu’en l’état des pièces produites et des explications des parties, aucun élément ne permet d’écarter la thèse des défenderesses qui prétendent que la photographie litigieuse a été commandée à A pour les besoins du film B réalisé par C, la contradiction apportée sur ce point par le demandeur nécessitant un débat de fond dans le cadre duquel devrait être appréciée l’incidence qu’a pu avoir, sur les conditions de cession des droits sur la photographie en cause, la perspective pour A de réaliser, comme ce fut le cas, avec le même producteur les deuxième et quatrième films de la série B;

Discussion

Non-ProZ.com Nov 24, 2004:
weiter unten habe ich noch etwas vom juge du fond gefunden Als eine Folge des oben genannten, hat das Gericht den Antrag abgewiesen. Der Antragsteller ist dann folgenderma�en weiter verfahren:
Par exploit en date du 12 mars 2004, Monsieur A a donc saisi le juge du fond de l�ensemble de ses dol�ances, celles-ci incriminant tout � la fois le DVD du film commercialis� en France par la Soci�t� B mais �galement un DVD commercialis� � partir de l�Angleterre par la Soci�t� C et un DVD vendu au Japon par la Soci�t� D ;
Non-ProZ.com Nov 24, 2004:
gezahlt Denn wenn alles ordnungsgem�� verlaufen ist, hat er ja keinen Anspruch auf die Klage.
Non-ProZ.com Nov 24, 2004:
fond f�r fond h�tte ich auch:
statuer au fonds =
�ber den Klageanspruch/rechtliche Grundlage der Streitfrage selbst entscheiden

Da es oben heisst: Die Beweisst�cke und Erkl�rungen der Parteien erlauben es nicht, die These der beklagten Gesellschaften, die behaupten, dass die strittige Photographie von A f�r den Film abgekauft wurde, zu widerlegen, ist so eine d�bat de fonds n�tig, also vielleicht eine Verhandlung oder Debatte �ber den Klageanspruch.
Non-ProZ.com Nov 24, 2004:
d�bat du fonds Es sollte auch in dem Satz "d�bat de fonds" mit s heissen. War ein Rechtschreibfehler von mir.
raoul weiss Nov 24, 2004:
"d�bat DE fond" heisst es

Proposed translations

+1
13 mins
French term (edited): d�bat du fonds
Selected

Verhandlung in der Hauptsache / Hauptverhandlung

Peer comment(s):

agree Cécile Kellermayr : 'tschuldige, habe Deine AW vorhin nicht gesehen ;-)
4 mins
Macht nix, kann ja mal pssieren :-)
neutral innsbruck : zu Hauptverhandlung s.u.
1 hr
Something went wrong...
4 KudoZ points awarded for this answer. Comment: "Ich glaube das stimmt hier. Vor allem wegen dem Juge du fonds, den ich dann noch gefunden habe. Vielen Dank an alle 3."
16 mins
French term (edited): d�bat du fonds

Hauptverhandlung

débat *au* fond vielleicht?

Bin aber keine Rechtsexpertin
Peer comment(s):

neutral innsbruck : s.u.
1 hr
Ich bin allerdings davon ausgegangen, dass es ein Fehler ist und vielleicht "débat *au* fond" heißen müsste. Abgesehen davon lautet offenbar die Überschrift "débat du fond*s*(??)" und im Text steht "débat de fond", also sowieso ein wenig unklar.
Something went wrong...
1 hr
French term (edited): d�bat du fonds

s.u.

Nachdem mir diese Terminologie doch seltsam vorkommt, habe ich jetzt sowohl in der frz. Zivilprozessordnung als auch in der togoischen ZPO (vgl. hier http://www.togoforum.com/Societe/DS/DROIT/CPC.htm) nachgelesen. "Débat du fond" ist kein gesetzlich normierter Begriff, weswegen es mir nicht gerechtfertigt scheint, dies mit "Hauptverhandlung" zu übersetzen. Diese Übersetzung beruht nämlich auf einer reinen Interpretation des Übersetzers. Es ist jedoch nicht Aufgabe eines Rechtsübersetzers, unklare oder ungenaue Begriffe zu "korrigieren", im Gegenteil, er/sie hat sie kenntlich zu machen.

Die Hauptverhandlung ist im Frz. "le*s* débat*s* (im Pl.)" oder "l'audience (principale)". Diese Begriffe werden auch in der ZPO von Togo verwendet. "Débat du fond" jedoch nicht.

Débat im Sg. ist die Aussprache zw. den Prozessparteien. Darauf beruht die Hauptverhandlung. Beide Parteien können ihre Sachvorträge vorbringen und sich sozusagen "aussprechen". Ich würde mich hier bei der Übersetzung allgemein halten und dieses "débat du fond" mit "Aussprache zur Hauptsache" oder "eingehende Aussprache" übersetzen, alternativ auch "Verhandlung zur Hauptsache" (wäre nicht unbedingt gleichzusetzen mit "Hauptverhandlung"). In einer Anmerkung würde ich vielleicht auf die Problematik des (juristisch) unklaren Begriffs hinweisen.

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Note added at 3 hrs 48 mins (2004-11-24 13:34:32 GMT)
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Meine Anmerkung war keine persönliche Kritik an Dir Cécile; ich habe Deinen Post als Hinweis, dass es sich um eine Unklarheit bzw. einen Fehler handelt, verstanden. Und der Hinweis ist auch sehr plausibel (ich würde auch davon ausgehen).

Im Text steht jedoch \"débat de/du fond\".

1. Der Begriff kommt in den genannten Zivilprozessordnungen nicht vor. Es ist also nicht ein gesetzlich definierter Begriff. Die dt. \"Hauptverhandlung\" ist jedoch ein in der ZPO ganz klar definierter Verfahrensabschnitt im Zivilprozess. Somit hat der Texter, soweit er von einer \"Hauptverhandlung\" sprechen wollte, nicht den adaquäten Terminus hierfür verwendet (der wäre im Frz. eher \"débats\" oder \"audience (principale)\").

2. Völlig unabhängig hiervon wollte ich ausdrücken, dass man in solchen Fällen die Unklarheit benennen und nicht einen unklaren Begriff durch einen plausibleren Begriff ersetzen und diesen dann übersetzen sollte (die Interpretation bestünde darin, anzunehmen, es sei \"débats\", \"audience principale\" oder ein anderer Begriff, der die Hauptverhandlung bezeichnen soll, gemeint). Genau zu dieser Frage gibt es Richtlinien für Gerichtsübersetzer, die da lauten, dass sämtliche Unklarheiten zu benennen und nicht zu korrigieren sind (was de facto geschähe, wenn man \"débat du fond\" durch einen plausibleren Begriff ersetzt bzw. annimmt, der Texter wollte eigentlich einen anderen Begriff verwenden). Die vorbezeichnete Vorgehensweise kann sicher als allgemeine Richtschnur für jeden gelten, der einen juristischen Text übersetzt, zumal die Probleme im Zusammenhang mit einer eventuell falsch beglaubigten Urkunde nicht unerheblich sind.


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Note added at 4 hrs 21 mins (2004-11-24 14:07:44 GMT)
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\"débat de fonds\" würde ich in Richtung \"eingehende Aussprache\" interpretieren.

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Note added at 4 hrs 44 mins (2004-11-24 14:30:36 GMT)
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Es heißt: statuer au fond (ohne *s*), \"le fond\" ist die Hauptsache, der Hauptgegenstand der Klage, aber nach eigenem Bekunden steht im Original ja \"débat de fond*s*\" (mit *s*) und wenn Du diesen Terminus im Kontext siehst, geht er in die o.g. Richtung.

Wahrscheinlich, so nehme ich an, hat der Texter \"fond\" falsch geschrieben (nämlich als \"fonds\"). \"un débat de fond\" wäre eine \"Aussprache/Verhandlung zur Hauptsache (zum Klageanspruch, wie Du schreibst), sie betrifft die materiell-rechtlichen Vorbringen der Klägerseite. Ich würde aber eine Anmerkung machen.

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Note added at 5 hrs 29 mins (2004-11-24 15:15:43 GMT)
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Die Anmerkung \"juge du fond\" stärkt die Vermutung, dass es sich bei \"débat de fonds\" um einen Rechtschreibfehler handelt.
Peer comment(s):

neutral Cécile Kellermayr : Verstehe nicht ganz, welchen Übersetzer und welche Interpretation du meinst...
19 mins
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