Mar 12, 2004 15:21
20 yrs ago
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French term

Satz (Il est dû garantie...)

French to German Law/Patents Law: Contract(s)
Kann mir jemand mit folgendem Satz helfen:

Il est dû garantie au preneur pour tous les vices ou défauts de la chose louée qui en empêchent l'usage, quand même le bailleur ne les aurait pas connu lors du bail.

Ich verstehe das in etwa so, bin mir aber nicht 100% sicher:

Der Verpächter haftet (gegenüber dem Pächter) für alle Fehler oder Mängel des Pachtgegenstandes, die dessen Verwendung verhindern, selbst dann, wenn diese Fehler oder Mängel dem Verpächter zum Zeitpunkt des Pachtvertrages [oder: bei Abschluss des Pachtvertrages] nicht bekannt waren.

Oder:

Der Verpächter haftet (gegenüber dem Pächter) für alle Fehler oder Mängel des Pachtgegenstandes, die dessen Verwendung verhindern, unabhängig davon, ob diese Fehler oder Mängel dem Verpächter zum Zeitpunkt des Pachtvertrages [oder: bei Abschluss des Pachtvertrages] bekannt waren.

Habe ich das „quand même“ und das „lors du bail“ hier richtig übersetzt?

Vielen Dank im Voraus!
Proposed translations (German)
4 +3 s.u.
3 für den Fall, dass

Proposed translations

+3
1 hr
French term (edited): Satz (Il est d� garantie...)
Selected

s.u.

Deine erste Lösung ist richig. Lors du bail "bei Abschluss des Pachtvertrages".
Peer comment(s):

agree Christel Zipfel
3 hrs
agree Catherine GRILL
16 hrs
agree Gabi François : Ich finde beide Lösungen richtig (sprachlich klingt die zweite für mich schöner und juristischer zugleich), aber auf jeden Fall "bei Abschluss des P.", da gebe ich Carola Recht.
1 day 2 hrs
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4 KudoZ points awarded for this answer. Comment: "Vielen Dank!"
19 mins
French term (edited): Satz (Il est d� garantie...)

für den Fall, dass

agree, nur würde ich für quand-même sagen "auch für den Fall, dass ...nicht bekannt gewesen wären.
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