Glossary entry (derived from question below)
French term or phrase:
état hypothécaire
German translation:
Hypothekenregister / Hypothekenverzeichnis
Added to glossary by
Charlotte Blank
Jun 3, 2007 13:37
17 yrs ago
10 viewers *
French term
état hypothécaire
French to German
Law/Patents
Law: Contract(s)
Kaufvertrag
nochmal der Kaufvertrag:
"***L'état hypothécaire*** ne révèle pas des inscriptions dont la charge augmentée du coût des radiations à effectuer serait supérieure au prix"
meine bisherige Version:
"Aus dem ***Rang der Hypothek*** gehen keine Eintragungen hervor, deren um die Kosten der zu bewerkstelligenden Löschung erhöhter Betrag höher wäre als der Preis"
Bin mir aber nicht sicher, ob das wirklich der Rang ist oder etwas anderes... Nicht einmal bei IATE ist etwas zu finden!
Danke im voraus!
"***L'état hypothécaire*** ne révèle pas des inscriptions dont la charge augmentée du coût des radiations à effectuer serait supérieure au prix"
meine bisherige Version:
"Aus dem ***Rang der Hypothek*** gehen keine Eintragungen hervor, deren um die Kosten der zu bewerkstelligenden Löschung erhöhter Betrag höher wäre als der Preis"
Bin mir aber nicht sicher, ob das wirklich der Rang ist oder etwas anderes... Nicht einmal bei IATE ist etwas zu finden!
Danke im voraus!
Proposed translations
(German)
3 +1 | Hypothekenregister / Hypothekenverzeichnis | Andrea Erdmann |
2 | Grundbuchauszug | Pro-Trans |
Proposed translations
+1
19 hrs
Selected
Hypothekenregister / Hypothekenverzeichnis
Ohne mehr Kontext etwas schwierig...
Es kommt auch drauf an, ob der Kaufvertrag das Elsass oder Restfrankreich betrifft. Wenn er nicht das Elsass betrifft, würde ich auf jeden Fall vom Hypothekenregister sprechen. Das, was wir im Dt. Grundbuch nennen, gibt's in Frankreich nur in Elsass-Lothringen (laut Doucet/Fleck Dictionnaire Juridique).
Frankreich
In Frankreich gibt es regional unterschiedliche Regelungen für den Erwerb von Grundstücken. Generell üblich ist ein verbindlicher Vorvertrag, in dem in der Regel Vertragsstrafen vereinbart werden. Diese belaufen sich meist auf die im Vorvertrag vereinbarte Anzahlung von etwa 10% des Kaufpreises. Auch weitergehende Schadenersatzforderungen sind abhängig vom Vertragsinhalt möglich. Auf den Vorvertrag folgt ein notariell beglaubigter Kaufvertrag. Der Notar überprüft dabei auch mögliche Belastungen des Grundstücks etwa durch Hypotheken. Wichtig: Käufer von Immobilien haben in Frankreich innerhalb von sieben Tagen ohne Angabe von Gründen ein Rücktrittsrecht vom Vertrag.
Der neue Eigentümer wird dann in das >>>Hypothekenregister<<< eingetragen. Eine Ausnahme bilden hier die Regionen Elsass und Lothringen. Hier gilt die deutsche Regelung, dass, anders als in Rest-Frankreich, der Übergang des Eigentums zwingend an den Eintrag in das Grundbuch notwendig ist.
http://www.ruv.de/de/r_v_ratgeber/bauen_wohnen/geld_recht/4_...
und Doucet/Fleck sagt: Etat hypothécaire: Hypothekenverzeichnis
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Note added at 19 Stunden (2007-06-04 09:33:05 GMT)
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@Charlotte: dann würde ich auf jeden Fall "Hypothekenregister" schreiben.
Vielleicht kann Dir folgender Link noch weiterhelfen (ich würde dementsprechend z.B. nicht vom "Preis", sondern eher vom "Wert" sprechen):
2) Die Hypothekenbank ist verpflichtet, von den Kapitalrückzahlungen auf die in das Hypothekenregister eingetragenen Werte sowie von sonstigen für die Pfandbriefgläubiger erheblichen Änderungen, welche diese Werte betreffen, dem Treuhänder fortlaufende Mitteilung zu machen.
http://www.jura.uni-sb.de/BGBl/TEIL1/1990/19902904.1.HTML
Es kommt auch drauf an, ob der Kaufvertrag das Elsass oder Restfrankreich betrifft. Wenn er nicht das Elsass betrifft, würde ich auf jeden Fall vom Hypothekenregister sprechen. Das, was wir im Dt. Grundbuch nennen, gibt's in Frankreich nur in Elsass-Lothringen (laut Doucet/Fleck Dictionnaire Juridique).
Frankreich
In Frankreich gibt es regional unterschiedliche Regelungen für den Erwerb von Grundstücken. Generell üblich ist ein verbindlicher Vorvertrag, in dem in der Regel Vertragsstrafen vereinbart werden. Diese belaufen sich meist auf die im Vorvertrag vereinbarte Anzahlung von etwa 10% des Kaufpreises. Auch weitergehende Schadenersatzforderungen sind abhängig vom Vertragsinhalt möglich. Auf den Vorvertrag folgt ein notariell beglaubigter Kaufvertrag. Der Notar überprüft dabei auch mögliche Belastungen des Grundstücks etwa durch Hypotheken. Wichtig: Käufer von Immobilien haben in Frankreich innerhalb von sieben Tagen ohne Angabe von Gründen ein Rücktrittsrecht vom Vertrag.
Der neue Eigentümer wird dann in das >>>Hypothekenregister<<< eingetragen. Eine Ausnahme bilden hier die Regionen Elsass und Lothringen. Hier gilt die deutsche Regelung, dass, anders als in Rest-Frankreich, der Übergang des Eigentums zwingend an den Eintrag in das Grundbuch notwendig ist.
http://www.ruv.de/de/r_v_ratgeber/bauen_wohnen/geld_recht/4_...
und Doucet/Fleck sagt: Etat hypothécaire: Hypothekenverzeichnis
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Note added at 19 Stunden (2007-06-04 09:33:05 GMT)
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@Charlotte: dann würde ich auf jeden Fall "Hypothekenregister" schreiben.
Vielleicht kann Dir folgender Link noch weiterhelfen (ich würde dementsprechend z.B. nicht vom "Preis", sondern eher vom "Wert" sprechen):
2) Die Hypothekenbank ist verpflichtet, von den Kapitalrückzahlungen auf die in das Hypothekenregister eingetragenen Werte sowie von sonstigen für die Pfandbriefgläubiger erheblichen Änderungen, welche diese Werte betreffen, dem Treuhänder fortlaufende Mitteilung zu machen.
http://www.jura.uni-sb.de/BGBl/TEIL1/1990/19902904.1.HTML
Note from asker:
Hallo Andrea, der Vertrag bezieht sich auf Paris. |
4 KudoZ points awarded for this answer.
Comment: "Danke, auch an Professional Translation für den Link!"
11 mins
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