Dec 18, 2005 12:14
18 yrs ago
French term

partie entre *** s.v.p.

French to German Law/Patents Law: Contract(s) Satzung einer Gesellschaft
Cession et transmission des parts sociales

Lorsque duex époux sont simultanément membres de la société, les cessions faites par l'un deux à l'autre dans les cas et conditions prévus à ..., pour être valables, doivent résulter d'un acte notarié ou *** d'un acte sous seing privé ayant acquis date certaine autrement que par le décès du cédant***.

Etwa so (der komplette Satz ist noch NICHT ausformuliert!!!)??

Sind zwei Ehegatten gleichzeitig Mitglieder der Gesellschaft, so müssen Abtretungen des einen Gatten an den anderen, die in den in Artikel 1595 BGB vorgesehenen Fällen zu den im gleichen Artikel aufgeführten Bedingungen erfolgen, notariell beurkundet sein, um rechtsverbindlich zu sein. ***Bei nicht notariell beurkundeten Abtretungen muss das Datum auf andere Weise als durch das Ableben des Abtretenden festgestellt werden. ***

Vielen Dank!
Jutta
Proposed translations (German)
4 +1 s. u.
4 s.u.

Proposed translations

+1
1 hr
Selected

s. u.

"... um rechtswirsam zu sein, muss sich das Datum der wechselseitigen Abtretungen der Ehegatten untereinander entweder aus einer notariellen Beurkundung oder aus einem privatschriftlichen Vertrag ergeben, nicht aber aus dem Sterbezeitpunkt des abtretenden Ehegatten."

> oder so ...

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Note added at 2 days 23 hrs 42 mins (2005-12-21 11:56:42 GMT) Post-grading
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Danke!
Peer comment(s):

agree Alfred Satter : gefällt mir besser als meine Version :-)
1 day 2 hrs
Herzlichen Dank & beste Grüße aus Brüssel!
Something went wrong...
4 KudoZ points awarded for this answer. Comment: "Herzlichen Dank Euch beiden. Eigentlich hätte ich die Punkte aufteilen müssen, da ich aus beiden Antworten Elemente herausgepickt habe. Schade, dass das nicht geht..."
37 mins

s.u.

... des einen Gatten an den anderen in den Fällen und unter den Bedingungen, die in ... vorgesehen sind, um rechtswirksam zu sein, aus einer notariellen Urkunde oder einer privatschriftlichen Urkunde hervorgehen, die ein anderes feststehendes Datum als den Tod des Abtretenden erworben hat.
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