Glossary entry (derived from question below)
French term or phrase:
dispensés d\'avoir recours à une procédure judiciaire
German translation:
von der Anwendung / Einhaltung einer gerichtlichen Verfahrensordnung befreit
Added to glossary by
Ursula Dias
Dec 17, 2012 18:37
11 yrs ago
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French term
dispensés d'avoir recours à une procédure judiciaire
French to German
Law/Patents
Insurance
Aus Versicherungsbedingungen.
En cas de désaccord persistant, les experts s'adjoignent un tiers-expert, avec lequel ils procéderont en commun et à la majorité des voix. Les experts sont ***dispensés d'avoir recours à une procédure judiciaire***.
Es geht darum, wie die Höhe eines Schadens durch Gutachter zu ermitteln ist.
Mir ist nicht ganz klar, was der eingesternte Teil hier bedeuten soll...
Vielen Dank für Eure Hilfe!
En cas de désaccord persistant, les experts s'adjoignent un tiers-expert, avec lequel ils procéderont en commun et à la majorité des voix. Les experts sont ***dispensés d'avoir recours à une procédure judiciaire***.
Es geht darum, wie die Höhe eines Schadens durch Gutachter zu ermitteln ist.
Mir ist nicht ganz klar, was der eingesternte Teil hier bedeuten soll...
Vielen Dank für Eure Hilfe!
Proposed translations
(German)
3 | von der Anwendung / Einhaltung einer gerichtlichen Verfahrensordnung befreit |
Claus Sprick
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Proposed translations
2 days 21 hrs
Selected
von der Anwendung / Einhaltung einer gerichtlichen Verfahrensordnung befreit
recours hier also nicht Rechtsmittel / Rechtsbehelf, sondern:
Die Gutachter brauchen bei ihrer Tätigkeit zur Streitbeilegung (als Schiedsgutachter oder ggf. sogar als Schiedsgericht) nicht auf eine bestimmte gerichtliche Verfahrensordnung (z.B. Zivilprozessordnung) *zurückzugreifen*.
Dann gilt eine ggf. für diese Streitschlichtung festgelegte "eigene" Verfahrensordnung -procédure extra-judiciaire-, oder sie sind sogar "in der Wahl des Verfahrens frei", können also z.B. auch telefonisch miteinander beraten, brauchen ihre Entscheidung nicht zu begründen etc.
Die Gutachter brauchen bei ihrer Tätigkeit zur Streitbeilegung (als Schiedsgutachter oder ggf. sogar als Schiedsgericht) nicht auf eine bestimmte gerichtliche Verfahrensordnung (z.B. Zivilprozessordnung) *zurückzugreifen*.
Dann gilt eine ggf. für diese Streitschlichtung festgelegte "eigene" Verfahrensordnung -procédure extra-judiciaire-, oder sie sind sogar "in der Wahl des Verfahrens frei", können also z.B. auch telefonisch miteinander beraten, brauchen ihre Entscheidung nicht zu begründen etc.
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Comment: "Nochmals vielen Dank Claus!"
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