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Mar 7, 2020 11:24
4 yrs ago
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French term
remunerer
French to German
Bus/Financial
Business/Commerce (general)
Satzung einer Aktiengesellschaft
Es geht hier um die Einlagen.
Dort findet sich folgender Satz:
La valeur nette de l‘apport des sociétés XX, YY et ZZ n‘a pas été rémunérée, la société AA SA étant l‘actionnaire unique.
Welche Bedeutung hat rémunérer hier? Kann man "abgegolten" sagen? Oder ist etwas anderes gemeint?
Danke für Eure Hilfe
Susanne
Dort findet sich folgender Satz:
La valeur nette de l‘apport des sociétés XX, YY et ZZ n‘a pas été rémunérée, la société AA SA étant l‘actionnaire unique.
Welche Bedeutung hat rémunérer hier? Kann man "abgegolten" sagen? Oder ist etwas anderes gemeint?
Danke für Eure Hilfe
Susanne
Proposed translations
7 hrs
bezahlen
Les deux apports ont été rémunérés par des augmentations de capital réservées = Die beiden Einlagen wurden durch reservierte Kapitalerhöhungen bezahlt - cf. https://www.linguee.de/deutsch-franzoesisch/search?source=au...
Reference comments
2 days 2 mins
Reference:
Heidelberger Kommentar zum Aktiengesetz von Florian Becker, Tobias Bürge
§ 57 Keine Rückgewähr, keine Verzinsung der Einlagen
(1) 'Den Aktionären dürfen die Einlagen nicht zurückgewährt werden. 2Ab Rückgewähr von Einlagen gilt nicht die Zahlung des Enverbspreises beim zulässigen Erwerb eigener Aktien.
(2) Den Aktionären dürfen Zinsen weder zugesagt noch ausgezahlt werden.
(3) Vor Auflösung der Gesellschaft darf unter die Aktionäre nur der Bilanzgewinn verteilt werden.
Geplante Änderung durch das MoMiG (RegE)
(1) 1Den Aktionären dürfen die Einlagen nicht zurückgewährt werden. 2Als Rückgewährgilt nicht die Zahlung des Erwerbspreises beim zulässigen Erwerb eigener Aktien. Satz / gilt nicht bei Leistungen, die zwischen den Vertragsteilen eines Beherrschungsoder Gewinnabführungsvertrags (§ 291) erfolgen oder durch einen vollwertigen Gegen-leisrungs- oder Rückgewähranspruch gegen den Aktionär gedeckt sind. Satz 1 ist zudem nicht anzuwenden auf die Rückgewähr eines Aktionärsdarlehens und Leistungen auf Forderungen aus Rechtshandlungen, die einem Aktionärsdarlehen wirschaftlich entsprechen.
(1) 'Den Aktionären dürfen die Einlagen nicht zurückgewährt werden. 2Ab Rückgewähr von Einlagen gilt nicht die Zahlung des Enverbspreises beim zulässigen Erwerb eigener Aktien.
(2) Den Aktionären dürfen Zinsen weder zugesagt noch ausgezahlt werden.
(3) Vor Auflösung der Gesellschaft darf unter die Aktionäre nur der Bilanzgewinn verteilt werden.
Geplante Änderung durch das MoMiG (RegE)
(1) 1Den Aktionären dürfen die Einlagen nicht zurückgewährt werden. 2Als Rückgewährgilt nicht die Zahlung des Erwerbspreises beim zulässigen Erwerb eigener Aktien. Satz / gilt nicht bei Leistungen, die zwischen den Vertragsteilen eines Beherrschungsoder Gewinnabführungsvertrags (§ 291) erfolgen oder durch einen vollwertigen Gegen-leisrungs- oder Rückgewähranspruch gegen den Aktionär gedeckt sind. Satz 1 ist zudem nicht anzuwenden auf die Rückgewähr eines Aktionärsdarlehens und Leistungen auf Forderungen aus Rechtshandlungen, die einem Aktionärsdarlehen wirschaftlich entsprechen.
Discussion
LAW (12)
preparation for market [TRADE > marketing]
COM
fr
apport en société rémunéré par des droits sociaux
COM
de
durch Anteile abgegoltene Einbringung in Gesellschaften
Vielleicht sollte ich "ausgleichen" verwenden...
Ein etwas entfernteres Beispiel:
"Les coûts d'investissement comprennent les coûts de construction (y compris les coûts financement) et les coûts de développement des infrastructures, ainsi que, le cas échéant, la rémunération du capital investi ou une marge bénéficiaire.
=
Die Kosten der Investitionen in Infrastrukturen müssen die Baukosten (einschließlich der Finanzierungskosten) und die Kosten für die Entwicklung der Infrastruktur sowie gegebenenfalls einen Zinsertrag für das investierte Kapital oder eine Gewinnmarge umfassen.
Quelle: http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:C:2... (bzw. :DE: statt :FR: für den dtsch. Text)
wenn ich das jetzt richtig verstehe würdest Du "rückgewähren/Rückgewährung" sagen. Darauf bin ich bei meinen Recherchen auch schon gestoßen, wusste aber natürlich nicht, ob es richtig oder falsch ist. Danke dafür.
Susanne
In Artikel 6 geht es immer um die Erhöhung des Grundkapitals in ordentlichen und außerordentlichen Hauptversammlungen (in Form einer einfachen Auflistung).
Hier noch einmal etwas mehr Kontext:
Par décision de l‘Assemblée Générale Extraordinaire du 20.12.2000, approuvant la fusion par absorption des sociétés BB, XX, YY, ZZ, il a fait apport de la totalité des éléments d‘actif et de passif de ces sociétés. ***La valeur nette de l‘apport des sociétés XX, YY et ZZ n‘a pas été rémunérée, la société AA SA étant l‘actionnaire unique.*** Les apports de la société BB ont été rémunérés par une augmentation nette de capital de € 1.000.000,000 en rémunération des apports. Un montant total de primes de fusion nettes de 300.000.000 € a été constaté.