Pages in topic: < [1 2] | Gesetz über Dolmetscher und Übersetzer in der Justiz des Landes NRW Thread poster: Iris Schlagheck-Weber
| Kürzere Laufzeit der Ermächtigung | Jul 29, 2008 |
Hallo Marian,
ich bin 1999 durch das OLG Düsseldorf ermächtigt worden. 2003 zog ich nach Bergisch Gladbach und somit in den Bezirk des OLG Köln. 2004 wurde mir mitgeteilt, dass meine Ermächtigung abliefe, sofern ich keine Verlängerung beantragen würde. Dies habe ich sofort getan und wurde am 01.06.2004 für weitere fünf Jahre gerichtlich ermächtigt.
Diese fünf Jahre laufen am 31.05.2009 aus. Im März 2008 wurde mir mitgeteilt, dass ich die "neue" Ermächtigung ... See more Hallo Marian,
ich bin 1999 durch das OLG Düsseldorf ermächtigt worden. 2003 zog ich nach Bergisch Gladbach und somit in den Bezirk des OLG Köln. 2004 wurde mir mitgeteilt, dass meine Ermächtigung abliefe, sofern ich keine Verlängerung beantragen würde. Dies habe ich sofort getan und wurde am 01.06.2004 für weitere fünf Jahre gerichtlich ermächtigt.
Diese fünf Jahre laufen am 31.05.2009 aus. Im März 2008 wurde mir mitgeteilt, dass ich die "neue" Ermächtigung somit schon zum 01.06.2009 und nicht erst zum 01.01.2010 beantragen müsse.
Will heißen - die Zeit läuft!
Gruß,
Iris ▲ Collapse | | | Infos hinsichtlich Nachweis der Rechtssprache | Aug 2, 2008 |
Hallo,
ich bin auch von dieser Regelung betroffen und haben mich bei einer Sachbearbeiterin hinsichtlich des Kurses an der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt erkundigt (Alternativkurs zur Summer School des BDÜ).
Anbei Antwort des OLG Köln:
im Hinblick auf Ihre seit 2001 bestehende Ermächtigung wird die erfolgreiche Absolvierung der Hochschul-Zertifikatsprüfung zur dt. Gerichts- und Behördenterminologie aus dem Straf-, Zivil-, Verwaltungs-, Europa-, ... See more Hallo,
ich bin auch von dieser Regelung betroffen und haben mich bei einer Sachbearbeiterin hinsichtlich des Kurses an der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt erkundigt (Alternativkurs zur Summer School des BDÜ).
Anbei Antwort des OLG Köln:
im Hinblick auf Ihre seit 2001 bestehende Ermächtigung wird die erfolgreiche Absolvierung der Hochschul-Zertifikatsprüfung zur dt. Gerichts- und Behördenterminologie aus dem Straf-, Zivil-, Verwaltungs-, Europa-, Privat- und Öffentlichen Recht für Übersetzer/innen und Dolmetscher/innen der HfWU zum Nachweis Ihrer Rechtssprachekenntnisse als ausreichend erachtet werden.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Pohl
Grüße
Ingrid ▲ Collapse | | | Jerzy Czopik Germany Local time: 21:19 Member (2003) Polish to German + ... Konferenz in Dortmund im Dezember 2008 | Aug 2, 2008 |
Zurzeit bemühe ich mich um eine kompetente Ansprechperson (nicht BDÜ!) für diese Konferenz.
Sobald ich antworten habe, werde ich das natürlich bekannt geben.
Angesichts der Tatsache, dass diese Regelung für uns NRW-Übersetzer und -Dolmetscher von existenzieller Bedeutung, hoffe ich, dass es mir gelingt, jemanden zu bekommen. Anderseits hoffe ich auf Eure zahlreiche Teilnahme, wenn es denn soweit ist. | | | Ermächtigung / Beeidigung Russisch | Aug 7, 2008 |
Ich habe heute, einen Brief vom OLG Düsseldorf erhalten, dass ich ermächtigt bzw. beeidigt bin. Als Nachweis der Rechtssprachenkenntnisse habe ich die erfolgreich bestandene Prüfung bei der IHK vorgelegt. Das ist meine erste Ermächtigung / Beeidigung (keine Verlängerung). Diese wurde mir für 5 Jahre gewährt. | |
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hazmatgerman (X) Local time: 21:19 English to German | Seminare-Rechtssprache | Jan 6, 2015 |
Liebe Kollegen,
es sind zwar seit dem letzten Eintrag hier einige Jahre vergangen, aber vielleicht für jemanden immer noch interessant?
www.rechtssprache-dolmetscher.de
Herzliche Grüße
Alina | | | Pages in topic: < [1 2] | There is no moderator assigned specifically to this forum. To report site rules violations or get help, please contact site staff » Gesetz über Dolmetscher und Übersetzer in der Justiz des Landes NRW Anycount & Translation Office 3000 | Translation Office 3000
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