Glossary entry (derived from question below)
Italian term or phrase:
assegnazioni
German translation:
zugeordnete Flächen
Added to glossary by
Beate Simeone-Beelitz
May 10, 2018 17:00
6 yrs ago
Italian term
assegnazioni
Italian to German
Marketing
Construction / Civil Engineering
Immobilien (Schweiz)
Immobilienschätzung:
Appartamento N. 7 al 1P
atrio, cucina, soggiorno, camera, bagno
balcone
Assegnazioni
box-cantina posteggio sotterraneo
Aree comuni
accessi, giardino, piscina esterna
vano scala/ascensore ai piani
lavanderia, locali tecnici, sauna con spogliatoi/servizi
Ich nehme an, es handelt sich hier um "zugeteilte" Flächen, demnach also "Zuteilungen"????
Vielen Dank!
Appartamento N. 7 al 1P
atrio, cucina, soggiorno, camera, bagno
balcone
Assegnazioni
box-cantina posteggio sotterraneo
Aree comuni
accessi, giardino, piscina esterna
vano scala/ascensore ai piani
lavanderia, locali tecnici, sauna con spogliatoi/servizi
Ich nehme an, es handelt sich hier um "zugeteilte" Flächen, demnach also "Zuteilungen"????
Vielen Dank!
Proposed translations
(German)
5 | zugeordnete Flächen | Lara Innsbruck |
4 | Zubehöre | Lara Innsbruck |
3 | Zuteilungen, Vergaben, Zuweisungen, Zweckbestimmungen | Johannes Gleim |
Proposed translations
4 days
Selected
zugeordnete Flächen
Vorschlag
Peer comment(s):
neutral |
Johannes Gleim
: Entspricht meinem Vorschlag im Prinzip: "Zuteilungen, Vergaben, Zuweisungen". Und da der Frager selbst "zugeordnet" vorgeschlagen hat ..., war das wohl keine Eigenleistung. Schade!
1 hr
|
ich habe sehr wohl meine Recherchen durchgeführt, pertinenze/Zubehör sind aber wahrscheinlich keine gängigen Begriffe im CH-Recht, so hat sich der Frager für meine zweite Variante entschieden, die der Frager allerdings nicht vorgeschlagen hatte.
|
4 KudoZ points awarded for this answer.
Comment: "Herzlichen Dank!"
1 day 14 hrs
Zubehöre
Es handelt sich um die "pertinenze" einer Wohnung also um die Zubehöre: Kellerabteil, Abstellplatz...
Als Variante: "(der WH) zugeordnete Flächen"
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Note added at 4 Tage (2018-05-15 11:01:41 GMT)
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welchen?
Als Variante: "(der WH) zugeordnete Flächen"
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Note added at 4 Tage (2018-05-15 11:01:41 GMT)
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welchen?
Note from asker:
Lara@ bitte Deinen Vorschlag eingeben, danke |
Lara@ zugeordnete Flächen |
Lara@ mach doch einfach einen neuen Eintrag.... |
Peer comment(s):
neutral |
Regina Eichstaedter
: im Deutschen nicht als Plural
6 hrs
|
Natürlich :-) danke für den Hinweis
|
|
agree |
Kim Metzger
: Zubehör
7 hrs
|
danke
|
|
disagree |
Johannes Gleim
: Siehe meinen Nachtrag.
3 days 5 hrs
|
2 hrs
Zuteilungen, Vergaben, Zuweisungen, Zweckbestimmungen
Denke ich auch. Auch Vergabe, Zuweisung, Zweckbestimmung, usw.
https://dict.leo.org/italienisch-deutsch/assegnazioni
Der genaue Begriff ist aufgrund des knappen Kontextes aber nicht eindeutig zu bestimmen. Das gilt vor allem bei der Unterscheidung zwischen Zuteilung und Zweckbestimmung. Auf jeden Fall ist klar, das Keller und Kfz-Stellplatz zur Wohneinheit gehören.
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Note added at 4 Tage (2018-05-15 13:01:57 GMT) Post-grading
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Hinweis zum vorschlag "Zubehör":
In Wikipedia gibt es den Ausdruck " assegnamento", allerdings für einen anderen Fachbereich:
In informatica l'operatore di assegnamento imposta o reimposta il valore memorizzato nella posizione di memoria associata a una variabile. Nella maggior parte dei linguaggi di programmazione imperativa l'istruzione di assegnamento è una delle istruzioni fondamentali.
https://it.wikipedia.org/wiki/Operatore_di_assegnamento
wird hier mit "Zuweisung" übersetzt:
Unter einer Zuweisung (englisch assignment) versteht man in einer imperativen Programmiersprache einen Typ von Anweisung (englisch statement), durch den eine Variable einen neuen Wert erhält.
https://de.wikipedia.org/wiki/Zuweisung
Gegenprobe für "Zubehör":
Zubehör ist im deutschen Sachenrecht eine bewegliche Sache, die dem Zweck einer Hauptsache fortwährend dient und zu ihr in einem entsprechenden räumlichen Verhältnis steht.
https://de.wikipedia.org/wiki/Zubehör
Anmerkung: Keller und Kfz-Stellplatz sind keine beweglichen Sachen, deshalb auch nicht als "Zubehör" zu bezeichnen.
Wird bestätigt durch folgenden Wikipedia-Artikel:
La pertinenza nell'ordinamento civile italiano è, secondo la definizione dell'articolo 817 del codice civile, la cosa destinata in modo durevole al servizio o ad ornamento di un'altra cosa.
https://it.wikipedia.org/wiki/Pertinenza
"pertinenza" wird im Paravia übrigens mit 1. Zugehörigkeit, Pertinenz, 2. Zuständigkeit übersetzt.
Zubehör wird dagegen mit "accessorio" übersetzt. Aus dem Kontext geht nicht hervor, ob es sich um einen notariellen Kaufvertrag handelt, in dem sich derartige Klauseln finden. Siehe z.B.:
"Mitverkauft sind wesentliche Bestandteile und Zubehör"
Diese juristischen Begriffe sind für einen Laien nicht verständlich, man weiß nicht, welche Gegenstände konkret hiervon betroffen sind und welche nicht. Wesentliche Bestanteile eines Grundstücks sind nach der juristischen Definition alle mit Grund und Boden fest verbundenen Sachen. Hierzu gehört in erster Linie natürlich das sich auf dem Grundstück befindende Gebäude, so dass dieses im Immobilien-Kaufvertrag nicht besondere Erwähnung finden muss, es ist automatisch mitverkauft. Hierzu gehören aber auch alle beweglichen Sachen, die wiederum mit dem Gebäude fest verbunden oder dem Gebäude angepasst sind wie zum Beispiel die Heizungsanlage, die Badezimmerausstattung, Bodenbeläge, Carport, Einbauküche und Einbaumöbel, fest in das Gebäude eingebaute oder dem Gebäude angepasste Jalousien, Markisen, Sauna im Keller etc.
Mitverkauft ist aber auch Zubehör, dieser Begriff ist schon juristisch "schillernder". Hierzu gehören beispielsweise die in das Gebäude eingebaute Funk-Alarmanlage, die nur locker befestigte Parabolantenne etc.
http://www.hildebrandt-maeder.de/sites/Immobilienrecht.php?p...
https://dict.leo.org/italienisch-deutsch/assegnazioni
Der genaue Begriff ist aufgrund des knappen Kontextes aber nicht eindeutig zu bestimmen. Das gilt vor allem bei der Unterscheidung zwischen Zuteilung und Zweckbestimmung. Auf jeden Fall ist klar, das Keller und Kfz-Stellplatz zur Wohneinheit gehören.
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Note added at 4 Tage (2018-05-15 13:01:57 GMT) Post-grading
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Hinweis zum vorschlag "Zubehör":
In Wikipedia gibt es den Ausdruck " assegnamento", allerdings für einen anderen Fachbereich:
In informatica l'operatore di assegnamento imposta o reimposta il valore memorizzato nella posizione di memoria associata a una variabile. Nella maggior parte dei linguaggi di programmazione imperativa l'istruzione di assegnamento è una delle istruzioni fondamentali.
https://it.wikipedia.org/wiki/Operatore_di_assegnamento
wird hier mit "Zuweisung" übersetzt:
Unter einer Zuweisung (englisch assignment) versteht man in einer imperativen Programmiersprache einen Typ von Anweisung (englisch statement), durch den eine Variable einen neuen Wert erhält.
https://de.wikipedia.org/wiki/Zuweisung
Gegenprobe für "Zubehör":
Zubehör ist im deutschen Sachenrecht eine bewegliche Sache, die dem Zweck einer Hauptsache fortwährend dient und zu ihr in einem entsprechenden räumlichen Verhältnis steht.
https://de.wikipedia.org/wiki/Zubehör
Anmerkung: Keller und Kfz-Stellplatz sind keine beweglichen Sachen, deshalb auch nicht als "Zubehör" zu bezeichnen.
Wird bestätigt durch folgenden Wikipedia-Artikel:
La pertinenza nell'ordinamento civile italiano è, secondo la definizione dell'articolo 817 del codice civile, la cosa destinata in modo durevole al servizio o ad ornamento di un'altra cosa.
https://it.wikipedia.org/wiki/Pertinenza
"pertinenza" wird im Paravia übrigens mit 1. Zugehörigkeit, Pertinenz, 2. Zuständigkeit übersetzt.
Zubehör wird dagegen mit "accessorio" übersetzt. Aus dem Kontext geht nicht hervor, ob es sich um einen notariellen Kaufvertrag handelt, in dem sich derartige Klauseln finden. Siehe z.B.:
"Mitverkauft sind wesentliche Bestandteile und Zubehör"
Diese juristischen Begriffe sind für einen Laien nicht verständlich, man weiß nicht, welche Gegenstände konkret hiervon betroffen sind und welche nicht. Wesentliche Bestanteile eines Grundstücks sind nach der juristischen Definition alle mit Grund und Boden fest verbundenen Sachen. Hierzu gehört in erster Linie natürlich das sich auf dem Grundstück befindende Gebäude, so dass dieses im Immobilien-Kaufvertrag nicht besondere Erwähnung finden muss, es ist automatisch mitverkauft. Hierzu gehören aber auch alle beweglichen Sachen, die wiederum mit dem Gebäude fest verbunden oder dem Gebäude angepasst sind wie zum Beispiel die Heizungsanlage, die Badezimmerausstattung, Bodenbeläge, Carport, Einbauküche und Einbaumöbel, fest in das Gebäude eingebaute oder dem Gebäude angepasste Jalousien, Markisen, Sauna im Keller etc.
Mitverkauft ist aber auch Zubehör, dieser Begriff ist schon juristisch "schillernder". Hierzu gehören beispielsweise die in das Gebäude eingebaute Funk-Alarmanlage, die nur locker befestigte Parabolantenne etc.
http://www.hildebrandt-maeder.de/sites/Immobilienrecht.php?p...
Note from asker:
Johannes@ Die Arbeit ist längst abgegeben. Nach Rücksprache mit dem Auftraggeber handelt es sich aber tatsächlich um zugewiesene/zugeordnete Flächen, vielen Dank für Deine Bemühungen! |
Discussion