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German term or phrase:

Antrag auf Erteilung einer Anrufungsauskunft gemäß § 42e EStG

English translation:

Application for a request for information to be issued pursuant to Section 42e of the Income Tax Act

Added to glossary by KristinB
Aug 1, 2011 16:03
12 yrs ago
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German term

Antrag auf Erteilung einer Anrufungsauskunft gemäß § 42e EStG

German to English Law/Patents Law: Contract(s)
Für Anrufungsauskunft habe ich hier ja schon information request gefunden, aber kann mir vielleicht jemand mit dem ganzen Begriff helfen? Das Ganze ist die Überschrift in einem Schreiben ans Finanzamt. Alles was mir dazu einfällt, klingt so gar nicht englisch....

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Application for a request for information to be issued pursuant to Section 42e of the Income Tax Act

I can't think of any succinct way of putting this as a header. I like "request for information", but that's just preferential.
Note from asker:
Thank you!
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agree Steffen Walter
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4 KudoZ points awarded for this answer.

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21 mins
Reference:

Anrufungsauskunft

#

Allgemeines
Für das Finanzamt besteht keine generelle Pflicht zur Erteilung von Auskünften. Lediglich in bestimmten Ausnahmefällen muss das Finanzamt zu bestimmten Sachverhalten Auskünfte erteilen, Zusagen machen oder Stellung beziehen.
Folgende Auskunftsarten sind gesetzlich geregelt:

*
Anrufungsauskunft für Lohnsteuerfragen ( § 42e EStG ) oder
*
verbindliche Zusage nach einer Außenprüfung ( § 204 AO ).
*
verbindliche Auskunft über die steuerliche Beurteilung von genau bestimmten, noch nicht verwirklichten Sachverhalten gem. § 89 Abs. 2 AO .

Nach den Vorschriften der Abgabenordnung kann das Finanzamt nach einer Außenprüfung auf Antrag eine verbindliche Zusage erteilen ( § 204 AO ).
Zusätzlich kann das Finanzamt unabhängig von einer Außenprüfung freiwillig darüber Auskünfte erteilen, wie zukünftig ein bestimmter Sachverhalt steuerlich behandelt wird. Hierbei handelt es sich um eine verbindliche Auskunft mit Bindungswirkung.
Darüber hinaus muss das Betriebsstättenfinanzamt für den Bereich des Lohnsteuerabzugs eine Anrufungsauskunft erteilen ( § 42e EStG ).

#

Pflicht zur Erteilung der Anrufungsauskunft
Das Betriebsstättenfinanzamt hat auf Anfrage eines Beteiligten darüber Auskunft zu geben,

*
ob und inwieweit im einzelnen Fall die Vorschriften über die Lohnsteuer anzuwenden sind und
*
wie der dargestellte Sachverhalt lohnsteuerrechtlich zu beurteilen ist.
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