Jan 30, 2007 13:51
17 yrs ago
22 viewers *
French term

pour habiles à se dire e porter seuls héritiers

French to German Law/Patents Law (general)
Aus einer Requête à Monsieur le Juge des Tutelles

Que M. xy est décédé à Z laissant pour recueillir sa succession:
*Pour habiles à se dire et porter seuls héritiers* conjointement pour le tout, ou divisément chacun pour la moitié:
... (Namen der minderjährigen Kinder).

Wie kann ich den eingesternten Teil am geschickesten übersetzen?
Danke im Voraus

Discussion

Heide (asker) Jan 30, 2007:
x Alfred: Leider Fehlanzeige. Der Text beginnt mit:
Madame G a l'honneur d'exposer ce qui suit:
I - Que suivant acte reçu par M. .... (Beschreibung einer Immobilie, die der Verstorbene XY gekauft hatte)
und geht weiter mit:
II- Que M. XY est décédé ...
Dein Vorschlag hilft mir aber schon weiter.
Alfred Satter Jan 30, 2007:
eigentlich habe ich bezüglich "Kontext" nur auf den Satz zuvor bezogen, um dann die Aussagen richtig "zusammenbauen" zu können; inhaltlich bleibe ich bis dahin bei meinem Vorschlag
Heide (asker) Jan 30, 2007:
x Alfred: Mehr Kontext kann ich mangels Masse leider nicht liefern

Proposed translations

2 hrs
Selected

rechtsfähig, um sich zu erklären und um gemeinsam als Alleinerbe für das Ganze oder ... aufzutreten

für eine elegantere Lösung bitte mehr Kontext angeben

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Note added at 5 Stunden (2007-01-30 19:50:35 GMT)
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gut :-); die Kinder werden angesehen "als fähig" für ...; das ist die grundlegende Aussage (auch wenn sie vermutlich noch nicht geschäftsfähig sind; sie sind jedoch Träger der genannten Rechte) - viel "Spass" noch!
Something went wrong...
2 KudoZ points awarded for this answer. Comment: "ich habe einfach nur mit "erbfähig" übersetzt"
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