Glossary entry (derived from question below)
French term or phrase:
à première demande
German translation:
Bankgarantie auf erstes Anfordern
Added to glossary by
Astrid Schwarz
Nov 10, 2004 07:13
19 yrs ago
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French term
à première demande
French to German
Bus/Financial
Law: Contract(s)
Celle-ci doit etre écrite et adressée au sousigné accompagné d´une garantie bancaire à première demande émise par une banque suisse de premier ordre en faveur de .... .
Proposed translations
(German)
4 +9 | Bankgarantie auf erstes Anfordern |
Cécile Kellermayr
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Proposed translations
+9
11 mins
French term (edited):
� premi�re demande
Selected
Bankgarantie auf erstes Anfordern
Klingt im Deutschen eigenartig, wird aber offenbar verwendet
Garantie auf erstes Anfordern
Die "Garantie auf erstes Anfordern" ist eine Form der Garantie, die im internationalen Handelsverkehr und in der Bankpraxis üblich ist; hierbei kann der Begünstigte von dem Garanten (meist ein Kreditinstitut) Zahlung fordern ohne jede weitere Begründung und ohne Nachweis seiner Berechtigung.
Es ist mithin kein Nachweis nötig, dass der Vertrag, dessen Erfüllung der Garant garantiert hatte, überhaupt abgeschlossen oder nicht ordnungsgemäß erfüllt worden ist. Wenn die Inanspruchnahme des Garanten ungerechtfertigt war, muß dieser seine Rückforderungsansprüche als Aufwendungsersatz gem. §§ 675, 670 BGB gegen den Auftraggeber, für den er die Garantie übernommen hat, geltend machen. Dieser muß sich dann - wenn er die Inanspruchnahme des Garanten für unberechtigt hält - mit dem Begünstigten auseinandersetzen ("Erst zahlen, dann klagen").
Garantie auf erstes Anfordern
Die "Garantie auf erstes Anfordern" ist eine Form der Garantie, die im internationalen Handelsverkehr und in der Bankpraxis üblich ist; hierbei kann der Begünstigte von dem Garanten (meist ein Kreditinstitut) Zahlung fordern ohne jede weitere Begründung und ohne Nachweis seiner Berechtigung.
Es ist mithin kein Nachweis nötig, dass der Vertrag, dessen Erfüllung der Garant garantiert hatte, überhaupt abgeschlossen oder nicht ordnungsgemäß erfüllt worden ist. Wenn die Inanspruchnahme des Garanten ungerechtfertigt war, muß dieser seine Rückforderungsansprüche als Aufwendungsersatz gem. §§ 675, 670 BGB gegen den Auftraggeber, für den er die Garantie übernommen hat, geltend machen. Dieser muß sich dann - wenn er die Inanspruchnahme des Garanten für unberechtigt hält - mit dem Begünstigten auseinandersetzen ("Erst zahlen, dann klagen").
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