Glossary entry (derived from question below)
French term or phrase:
engagement
German translation:
Verpflichtung
Added to glossary by
Harry Bornemann
Jun 3, 2003 00:45
21 yrs ago
2 viewers *
French term
engagement
French to German
Bus/Financial
Law: Contract(s)
Gesellschaftsvertrag (GmbH)
Im Gesellschaftsvertrag einer zu gründenden GmbH:
"Aucun acte, à l’exception du dépôt des fonds, n’a été effectué et aucun engagement a été pris pour le compte de la société, avant la signature des présent statuts. L’immatriculation de la Société au Registre du commerce et des sociétés emportera, de plein droit, reprise par elle *dudit engagement*."
Das erste "engagement" habe ich vorläufig mit Verpflichtung übersetzt, aber was mache ich mit dem zweiten?
"Aucun acte, à l’exception du dépôt des fonds, n’a été effectué et aucun engagement a été pris pour le compte de la société, avant la signature des présent statuts. L’immatriculation de la Société au Registre du commerce et des sociétés emportera, de plein droit, reprise par elle *dudit engagement*."
Das erste "engagement" habe ich vorläufig mit Verpflichtung übersetzt, aber was mache ich mit dem zweiten?
Proposed translations
(German)
3 | Geschäftsakt |
Harry Bornemann
![]() |
4 | Verpflichtung / Verbindlichkeit |
swisstell
![]() |
3 | Verplichtung......... derselben. |
Gilbor
![]() |
Change log
Nov 22, 2011 09:06: Steffen Walter changed "Field" from "Law/Patents" to "Bus/Financial" , "Field (specific)" from "(none)" to "Law: Contract(s)"
Proposed translations
6 hrs
Selected
Geschäftsakt
"des genannten Geschäftsaktes" (ebenso wie "acte"), wobei mir nicht klar ist, welcher gemeint ist (immatriculation oder dépôt?)
Und reprise kann sowohl "Rücknahme (des Aktes oder des Geldes)" bedeuten, als auch "Absetzung vom zu versteuernden Einkommen".
Ich habe den Eindruck, dass da jemand einen Vertrag "zusammengeschnipselt" hat.
In jedem Fall ist wegen der logischen Lückenhaftigkeit eine Rückfrage beim Kunden angebracht, worauf sich besagtes engagement bezieht, denn das aus dem vorherigen Satz kann es ja logischerweise nicht sein.
--------------------------------------------------
Note added at 2003-06-03 07:07:41 (GMT)
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Ich vermute aber, dass die Auszahlung des eingezahlten Stammkapitals gemeint ist und nur die Ausdrücke nachlässig gewählt oder aus einem anderen Zusammenhang kopiert wurden. Deshalb \"Geschäftsakt\".
Und reprise kann sowohl "Rücknahme (des Aktes oder des Geldes)" bedeuten, als auch "Absetzung vom zu versteuernden Einkommen".
Ich habe den Eindruck, dass da jemand einen Vertrag "zusammengeschnipselt" hat.
In jedem Fall ist wegen der logischen Lückenhaftigkeit eine Rückfrage beim Kunden angebracht, worauf sich besagtes engagement bezieht, denn das aus dem vorherigen Satz kann es ja logischerweise nicht sein.
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Note added at 2003-06-03 07:07:41 (GMT)
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Ich vermute aber, dass die Auszahlung des eingezahlten Stammkapitals gemeint ist und nur die Ausdrücke nachlässig gewählt oder aus einem anderen Zusammenhang kopiert wurden. Deshalb \"Geschäftsakt\".
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Comment: "Danke an alle!
Harry, Du hast recht, der ganze Vertrag ist "zusammengeschnippselt". Ich habe deshalb an der Stelle "Verpflichtung" stehen gelassen (v.a. wegen "reprise", s.o., und es kam auch noch in der Paragraphenüberschrift vor) und eine entsprechende Anmerkung dazugeschrieben. Für Rückfragen blieb ohnehin keine Zeit mehr und der Auftraggeber war wohl auch nicht der Textproduzent :-("
35 mins
Verpflichtung / Verbindlichkeit
und in der Tat würde ich die Folge sogar umkehren, also yuerst Verbindlichkeit, dann Verpflichtung.
1 hr
Verplichtung......... derselben.
Ich würde mit - derselben - auf diese eben erwähnte Verpflichtung zurückkommen. (umschreiben)
Peer comment(s):
neutral |
Harry Bornemann
: Welche Verpflichtung meinst du - die Registrierung?
4 hrs
|
Discussion
Da eine Gesellschaft vor ihrer Eintragung im Handelsregister keinen rechtlichen Bestand hat, kann sie - zumindest in Deutschland - im Vorfeld nur beschr�nkt und nur mit dem Zusatz i.G.(in der Gr�ndung) Rechtsgesch�fte t�tigen, f�r deren Folgen dann offensichtlich die offiziell best�tigte Gesellschaft eintritt.
Nur, wie sage ich's meinem Kinde? ;-)
Oder bin ich einfach zu m�de, um noch klar denken zu k�nnen?