Glossary entry (derived from question below)
English term or phrase:
out-of-town business travel
German translation:
beruflich veranlasste Auswärtstätigkeit
Added to glossary by
Klaus Urban
Jan 2, 2011 16:27
14 yrs ago
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English term
out-of-town business travel
English to German
Bus/Financial
Management
Geschäftsreisen
Im Fragebogen eines internationalen Unternehmens zur Austrittsbefragung der Mitarbeiter wird nach möglichen Gründen gefragt, die den Mitarbeiter zum Verlassen des Unternehmens bewogen haben könnten.
Einer dieser Gründe heißt "Business Travel - The amount of ***out-of-town business travel*** required by the job".
"Business Travel" habe ich mit "Geschäftsreisen" übersetzt.
Was sind "out-of-town business travel" anderes?
Unterschlage ich etwas Wichtiges, wenn ich es auch hier bei "Geschäftsreisen" belasse?
Einer dieser Gründe heißt "Business Travel - The amount of ***out-of-town business travel*** required by the job".
"Business Travel" habe ich mit "Geschäftsreisen" übersetzt.
Was sind "out-of-town business travel" anderes?
Unterschlage ich etwas Wichtiges, wenn ich es auch hier bei "Geschäftsreisen" belasse?
Proposed translations
23 hrs
Selected
beruflich veranlasste Auswärtstätigkeit
siehe Erläuterung/Beleg unter "Reference comments".
Note from asker:
Danke, Johanna! |
4 KudoZ points awarded for this answer.
Comment: "Habe mich hierfür entschieden. Aber Dank an alle!"
32 mins
mehrtägige Geschäftsreisen
sind häufig Kündigungsgrund (falls nicht, dann Scheidungsgrund)
Note from asker:
Danke, Hans! |
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neutral |
Mack Tillman (X)
: Geht das auch bei der eintägigen Geschäftsgreise?
3 hrs
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Möglich, aber der Druck ist bei weitem nicht so hoch ("Du bist tagelang weg!")
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+2
1 hr
auswärtige Geschäftsreisen
So kenne ich das von meiner Zeit...
Note from asker:
Danke, Kornelia! |
Peer comment(s):
agree |
Thayenga
: ohne "auswärtige". :)
3 mins
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Danke, Thayenga! Kann sein, daß das sehr österreichisch ist...
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agree |
Horst Huber (X)
: Wenn man den Pleonasmus beibehalten soll -- wie wär´s umgedreht, "Geschäftsreisen auswärts", oder "geschäftliche Auswärtsreisen", "Fernreisen" etc??
10 hrs
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18 hrs
hohe Abwesenheitszeiten durch Geschäftsreisen
siehe auch Hans, :-); wenn der Kontext hergibt, dass das damit gemeint ist, würde ich das Kind auch beim Namen nennen
Note from asker:
Danke, Sabine! |
Reference comments
1 hr
Reference:
Beruflich veranlasste Auswärtstätigkeit (früher: Geschäftsreise)
Dienstreise; 1. Begriff: Geschäftsreisen sind berufsbedingte Ortsveränderungen außerhalb der regelmäßigen Arbeitsstätte und der Wohnung des Reisenden.
2. Steuerrecht: Der Begriff der Geschäftsreise hatte lediglich bis einschließlich 2007 Bedeutung. Per Definition ist eine Geschäftsreise ein Ortswechsel einschließlich der Hin- und Rückfahrt aus Anlass einer vorübergehenden Auswärtstätigkeit, wenn der Arbeitnehmer außerhalb seiner Wohnung und seiner regelmäßigen Arbeitsstätte entfernt beruflich tätig wird. Ab 2008 ist der Begriff "Geschäftsreise" durch den Begriff "beruflich veranlasste Auswärtstätigkeit" abgelöst worden. Diese liegt vor, wenn der Arbeitnehmer vorübergehend außerhalb seiner Wohnung und an keiner seiner regelmäßigen Arbeitsstätten beruflich tätig wird. Ebenso handelt es sich um eine Auswärtstätigkeit, wenn der Arbeitnehmer bei seiner individuellen beruflichen Tätigkeit typischerweise nur an ständig wechselnden Tätigkeitsstätten oder auf einem Fahrzeug tätig wird. Seit 2008 entfällt auch die noch für Geschäftsreisen geltende Dreimonatsfrist. Nur für die Verpflegungsmehraufwendungen bleibt sie bestehen.
http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/geschaeftsrei...
2. Steuerrecht: Der Begriff der Geschäftsreise hatte lediglich bis einschließlich 2007 Bedeutung. Per Definition ist eine Geschäftsreise ein Ortswechsel einschließlich der Hin- und Rückfahrt aus Anlass einer vorübergehenden Auswärtstätigkeit, wenn der Arbeitnehmer außerhalb seiner Wohnung und seiner regelmäßigen Arbeitsstätte entfernt beruflich tätig wird. Ab 2008 ist der Begriff "Geschäftsreise" durch den Begriff "beruflich veranlasste Auswärtstätigkeit" abgelöst worden. Diese liegt vor, wenn der Arbeitnehmer vorübergehend außerhalb seiner Wohnung und an keiner seiner regelmäßigen Arbeitsstätten beruflich tätig wird. Ebenso handelt es sich um eine Auswärtstätigkeit, wenn der Arbeitnehmer bei seiner individuellen beruflichen Tätigkeit typischerweise nur an ständig wechselnden Tätigkeitsstätten oder auf einem Fahrzeug tätig wird. Seit 2008 entfällt auch die noch für Geschäftsreisen geltende Dreimonatsfrist. Nur für die Verpflegungsmehraufwendungen bleibt sie bestehen.
http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/geschaeftsrei...
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Kornelia Berceo-Schneider
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8 mins
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neutral |
Hans G. Liepert
: Ich bin mir nicht sicher, ob es sich hier wirklich um den steuerlich relevanten Begriff dreht - es kündigt wohl kaum einer, weil der steuerliche Begriff sich geändert hat
2 hrs
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Discussion
Jedenfalls dürften die nicht an die deutsche steuerliche Regelung Dienstreise/Dienstgang gedacht haben.