Glossary entry

English term or phrase:

body of a claim

German translation:

Hauptteil des Anspruchs

Added to glossary by ingheck
Apr 13, 2014 20:42
10 yrs ago
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English term

body of a claim

English to German Law/Patents Law: Patents, Trademarks, Copyright
Es geht um eine Feststellungsklage in Bezug auf ein Patent

If the body of the claim "sets out the complete invention, the preamble is not ordinarily treated as limiting the scope of the claim."

The preamble gives meaning to the claim when part of the claim relies on a preamble phrase for "antecedent basis," which indicates "a reliance on both the preamble and claim body to define the claimed invention."

If the claim drafter "chooses to use both the preamble and the body to define the subject matter of the claimed invention, the invention so defined, and not some other, is the one the patent protects."

Für Anspruchskörper gibt es leider kaum Hits im Internet

Discussion

bambam Apr 13, 2014:
Zweiteilige Anspruchsfassung In der Regel werden Patentansprüche in der zweiteiligen Anspruchsfassung verfaßt, d.h. Oberbegriff, wie Silvia richtig gesagt hat, und "kennzeichnender Teil", wobei letzter in der Regel mit "dadurch gekennzeichnet, daß" eingeleitet wird. Der Oberbegriff gibt den allgemeinen Rahmen an, der kennzeichnende Teil, zumindest theoretisch, den eigentlich patentfähigen Anteil. Zur zweiteiligen Anspruchsfassung findest Du bestimmt etwas beim EPA. Gruß bambam

Proposed translations

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2 hrs
Selected

Hauptteil des Anspruchs

Beispielsweise ist ein Patentanspruch im Allgemeinen in Abschnitte gegliedert. Ein Abschnitt, der als Oberbegriff bekannt ist, umfasst Text der die Art des Anspruchs beschreibt, wie „ein Verfahren", „ein System", „eine Vorrichtung", „ein computer-lesbares Medium", etc. Ein weiterer Abschnitt, der bekannt ist als der Hauptteil des Anspruchs, umfasst Text der den Umfang des Anspruchs weiterhin festlegt. Der Hauptteil kann in voneinander getrennte Unterabschnitte gegliedert sein. Beispielsweise kann der Hauptteil des Anspruchs wie folgt aufgebaut sein:
Peer comment(s):

agree Harald Moelzer (medical-translator)
10 hrs
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26 mins

Der Haupteil/Hauptinhalt des Antrags


gemeint ist der Haupteil oder der Hauptinhalt des Antrags auf Feststellung im Gegesatz dem Einführungsteil (preamble) des Antrags

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Note added at 14 hrs (2014-04-14 11:41:54 GMT)
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Danke für die Korrektur. Zur Erlaüterung meines Vorschlags : Im Grunde ist ein Patentanspuch (claim) nichts anderes als die Beschreibung dessen was nach Antrag des Anmelders unter Schutz gestellt werden soll. Diese Beschreibung wird z.B. nach Paragr. 14 deutsch. PatG zur Auslegung der Patentansprüche herangezogen. (Im englischen Text oben handelt es sich offenbar um eine Auslegungsfrage hinsichtlich der Beschreibung des Patentanspuchs in preamble und body of the claim ). Was ich meinte war, daß "body of the claim" den Hauptteil des in der Anmeldung oder dem Antrag (auf Erteilung des Patents) beschriebenen Anspruchs bezeichnet.
Peer comment(s):

disagree Silvia M. : "Claim" wird in Patenten soweit ich weiß immer mit "Anspruch" und nicht mit "Antrag" übersetzt.
1 hr
disagree Rolf Keller : Du verwechselst da was. Der Antrag heißt Application, die Ansprüche heißen Claims.
11 hrs
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