Dec 11, 2013 11:13
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English term

partnership interest

English to German Law/Patents Law: Contract(s) deutsche GmbH & Co. KG
Hallo, ich übersetze einen Kaufvertrag. In dem Vertrag wird von einem deutschen Verkäufer eine deutsche GmbH & Co. KG verkauft. Das Ganze wird von einem deutschen Notar beurkundet und alles ist in englischer Sprache ausgefertigt. Im Prinzip geht es also um eine besondere Art von "Rückübersetzung".

Der Verkäufer ist Komplementär der fraglichen GmbH & Co. KG und er verkauft zwei Dinge:
1. die "shares" an der GmbH & Co. KG. Das wäre die "Einlage" bei einer KG, also der "Anteil" des Komplementärs.
2. das "partnership interest" an eben dieser GmbH & Co. KG. Und damit habe ich Probleme. Mir fällt da eigentlich nichts anderes ein als ebenfalls die "Beteiligung" oder die "Einlage", weil es eine KG ist.
Kann mir da jemand auf die Sprünge helfen?

Liegt hier vielleicht die Unterscheidung zwischen Kapitaleinlage und Hafteinlage zugrunde?

Vielen Dank für Eure Unterstützung!

Discussion

Sorry Das interessiert mich jetzt, wenn wir schon so weit vorgedrungen sind. Wenn der Komplementär unbeschränkt haftet und einer der Kommanditisten eine GmbH ist, dann muss die Firma doch nicht GmbH & Co KG lauten, sondern nur dann, wenn es gar keinen unbeschränkt haftenden Gesellschafter gibt, richtig?
Rolf Keller Dec 12, 2013:
@Albert "Einlagen kann man nicht verkaufen."

Nein, kann man nicht. Durch das Einzahlen geht das Geld ja im Gesamteigentum der GmbH auf. Die Gesellschafter besitzen dann nur noch Anteile, die mehr oder weniger wert sein können als die erbrachten Einlagen.

" sobald eine GmbH beteiligt ist, muss die Firma GmbH & Co KG lauten?"

Genauer: Wenn in einer KG keine einzige natürliche Person persönlich unbeschränkt haftet, muss das an der Firma erkennbar sein (§19 HGB). Wie könnte man das sonst erkennbar machen?

Es steht nirgends, dass erkennbar sein muss, wer unbeschränkt haftet. Andererseits ist es zulässig, dass ein Kommanditist – im Gegensatz zu früher – in der Firma erscheint. Aber dann natürlich nur so, dass keine Täuschungsgefahr besteht.

Meine Meinung, ohne Gewähr: Angenommen, die GmbH ist die ABC GmbH, dann würde die Firma "XYZ GmbH & Co. KG" eine XYZ GmbH vortäuschen, die es nicht gibt oder die gar nicht zur KG gehört.
@Rolf Also verstehe ich das richtig, gleichgültig ob die GmbH Komplementärin oder Kommanditistin ist, sobald eine GmbH beteiligt ist, muss die Firma GmbH & Co KG lauten?
@Rolf Du hast auf jeden Fall Recht. Außerdem verkauft die GmbH nicht ihre Hafteinlage sondern ihren Komplementäranteil, richtig? Einlagen kann man nicht verkaufen.
Daniel Gebauer (asker) Dec 11, 2013:
Ich bin beeindruckt von den engagierten Beiträgen und vielen Dank für Eure Hinweise, Links und Hinterfragungen.
Die Parteien werden im Vertrag mit Abkürzungen bezeichnet, die sich nur durch einen Buchstaben unterscheiden. Inzwischen habe ich herausgefunden, dass es eine Verwechslung in der Präambel geben muss, auf die ich mich hier bezogen haben. Kommt ja mal vor. Gerade habe ich hier einen spanischen Kaufvertrag, in dem beurkundet wird, dass der Käufer den Kaufpreis dankend erhalten hat. Aber das ist normal.
Seller ist eine GmbH, die der "sole LP" von der ABK GmbH&Co.KG. ist. Außerdem ist der Seller "sole shareholder" von der ABG GmbH, die auch verkauft wird. Diese ABG GmbH ist GP von der ABK GmbH&Co KG.
Verkauft werden 1. partnership interest (Kommanditeinlage) in der ABK GmbH&Co KG, 2. GP share der ABG GmbH in der ABK (Komplementäreinlage) und 3. sole share in ABG (GmbH-Anteil).
Die ABK GmbH&Co. KG hat also die ABG GmbH als Komplementär und den Seller als Kommanditisten, der wiederum Gesellschafter der Komplementärin ist.
Expertlang Dec 11, 2013:
@Daniel Hier sind die Begriffe genau erklärt
http://de.wikipedia.org/wiki/GmbH_&_Co._KG
Rolf Keller Dec 11, 2013:
Möglich ist es jedenfalls Jede juristische Person kann Komplementär oder Kommanditist sein, also kann auch eine GmbH Kommanditist sein. § 161 HGB ist da völlig eindeutig, auch wenn Gabler und manche IHKs etwas anderes sagen.

Was die Firma angeht: Vor 15 Jahren gab es eine Handelsrechtsreform. ;-) Seither ist die korrekte Form: [Name] GmbH & Co. KG. Wer da Komplementär und wer Kommanditist ist, kann man aus der Firma nicht erkennen, [Name] darf lediglich nicht irreführend sein.

In unserem Fall ist der Verkäufer der einzige Komplementär und zugleich Alleingesellschafter der GmbH. Wenn nun auch noch die GmbH der einzige Kommanditist ist, kann der Verkäufer tatsächlich alles verkaufen.

Im Regelfall ist die GmbH der (einzige) Komplementär, und die Konstruktion dient zur Haftungsbeschränkung, das stimmt schon.
Aber Haftungsbeschränkung ist nur ein Gesichtspunkt von mehreren. Es kann auch um steuerliche und andere Aspekte gehen. Und es gibt ja auch Unternehmen, bei denen die Haftung gar kein großes Risiko ist, weil sie nur ganz geringe Schulden machen bzw. von heute auf morgen das Unternehmen auflösen können.
Das macht keinen Sinn! Bist du dir sicher, dass die natürliche Person der unbegrenzt persönlich haftende Komplementär ist? Normalerweise MUSS die GmbH bei der GmbH & Co KG Komplementärin sein, sonst wäre die Firmierung irreführend. Außerdem, warum sollte der Komplementär unbegrenzt haften, wenn er statt dessen die GmbH als Komplementärin nutzen kann? Das ist doch der Sinn und Zweck der GmbH & Co KG.

Ich kann mir keine Konstellation vorstellen, bei der die GmbH bei der Gründung als Kompementärin fungiert und im Laufe der Zeit eine natürliche Person die Komplementärin ablöst, wobei diese Kommanditistin wird, und das auch noch ohne dass die Firmierung GmbH & Co KG geändert wird.
Daniel Gebauer (asker) Dec 11, 2013:
Ja/nein "Amfürsich" steht dahinter dieselbe natürliche Person, aber die GmbH ist Kommanditistin und die natürliche Person ist Komplementär. Es handelt sich rechtlich also nicht dieselbe Person.
Noch mehr Schlauheit und Genialität Vergiss nicht: die GmbH ist Komplementärin und verkauft ihre Hafteinlage. Der "Verkäufer" (natürliche Person) ist Alleingesellschafter der GmbH und kann die Anteile an dieser verkaufen. Technisch gesehen kann er aber nicht die GmbH&Co KG als solche verkaufen, sondern lediglich die GmbH (juristische Person) aufgrund seiner Stellung als Alleingesellschafter / Geschäftsführer dazu veranlassen, dies zu tun.
Mich überrascht dass die GmbH sowohl Komplementärin als auch einzige Kommanditistin der GmbH & Co KG ist, ich hätte getippt, dass das nicht geht. Tut es aber anscheinend.

Ich würde "Share" hier mit "Hafteinlage" übersetzen und "partnership interest" auf jeden Fall mit "Kommanditeinlage" (nicht umgekehrt).
Daniel Gebauer (asker) Dec 11, 2013:
Sieht gut aus für das Genie unter uns ;-) Ich habe mir das Ganze jetzt noch mal extrem genau angeschaut: Der Verkäufer ist der alleinige Komplementär und hat an der KG nur 1 "share", das wäre die Hafteinlage.
Dazu ist er der Alleingesellschafter der GmbH, die wiederum Kommanditistin der KG ist und dort einen Kommanditanteil hat. Das müsste dann das "partnership interest" sein.
Deswegen verkauft der Verkäufer beides. Macht das Sinn? Und wenn ja, wäre die Rückübersetzung "Kommanditeinlage" für share und "Hafteinlage" für partnership interest?
Meine Kommentare bez. Gesamthand greifen hier nicht. Es stimmt zwar, dass ein GbR-Gesellschafter seinen Anteil am Gesellschaftsvermögen nicht individuell verkaufen kann. Aber ein Kommanditanteil kann verkauft werden, sofern alle Gesellschafter zustimmen, §§398, 413 BGB. Allerdings kann der Komplementär diese nicht verkaufen, weder einzeln noch alle zusammen, nur der Kommanditist kann das und wie gesagt nur wenn alle zustimmen.
Ich glaube ich habe es Die Komplementär-GmbH verkauft ihre Geschäftsanteile (oder Gesellschaftsanteile), damit ist der Verkauf der GmbH&Co KG eigentlich vollzogen.

Wenn der Käufer as irgendwelchen Gründen auch die einzelnen Kommanditanteile der einzelnen Kommanditisten kaufen will, so handelt es sich eben um den Erwerb von Kommanditanteilen (partnership interest)

Ha! Ich bin genial.
Katja Schoone Dec 11, 2013:
@ LegalTrans D Ich sehe da auch nicht das Problem. Ich habe das ohnehin auf die GmbH bezogen.
LegalTrans D Dec 11, 2013:
@Albert Dass es bei Personengesellschaften keine Gesellschaftsanteile gibt, ist Daniel sicherlich - und auch uns - bekannt, Albert. Aber die GmbH hat ja Gesellschaftsanteile, und sie muss ja nicht ihr ganzes Vermögen in die KG gesteckt haben.
Katja Schoone Dec 11, 2013:
@ Albert will hier kein Fass aufmachen ;-) Denke einfach, mit Gesellschaftsanteilen wäre Daniel besser bedient als mit Mitgliedschaften.
Bei Personengesellschaften gibt es keinen Gesellschaftsanteil, sondern lediglich einen Anteil an einem Gesamthandvermögen, über das die einzelnen Mitglieder nur gemeinschaftlich verfügen dürfen, das ist ja die Krux.
Katja Schoone Dec 11, 2013:
@ all Ich würde glaube ich auch mit Geschäftsanteilen/Gesellschaftsanteilen lösen.
LegalTrans D Dec 11, 2013:
Haftsumme oder GmbH-Anteil Ich denke jetzt einmal laut, Daniel: einerseits gibt es die Haftsumme der Kommanditisten, andererseits die Einlage der GmbH als Komplementärin. Und drittens die Geschäftsanteile an der GmbH. Ich tippe, ohne den Text zu kennen, darauf, dass mit Shares eher die Geschäftsanteile an der GmbH gemeint sind. Das Eis ist aber ganz dünn!
Daniel Gebauer (asker) Dec 11, 2013:
Korrektur: Ich meinte "Kommanditeinlage" statt "Kapitaleinlage".

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Kommanditanteil

Hier ist der Verkauf der Kommanditanteile der Co KG gemeint (limited Partner's interest)
Note from asker:
Genau, wobei ich allerdings "Einlage" statt "Anteil" sagen würde.
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agree Annette Scheler
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